Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.
Heraklit

Sie sind unzufrieden mit der erbrachten Leistung.

Ein privates Gutachten deckt alle Fehler an der Leistung auf und dokumentiert den Zustand durch den neutralen Sachverständigen. Nun können sie mit Argumenten und Beträgen in die Gespräche mit dem Auftragnehmer gehen.

 


 

Ihr Rechtsanwalt rät zur Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht.  Hierzu benötigt er vor allem die richtigen technische Argumente für das Beweismittel: "Sachverständigengutachten"

Hierzu müssen sie gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Fragen formulieren, die der gerichtliche Sachverständige beantworten soll. Ausforschungsgutachten (Sachverständiger, suche alle Mängel) sind bei Gericht unzulässig. Eine zulässige Frage kann zum Beispiel folgendermaßen lauten:

Entspricht die Verarbeitung des Wärmedämm-Verbundsystems der
DIN 55699?

Fazit:
Die richtige Fragestellung hat maßgebliche Auswirkung in einem Gerichtsprozess.
Genau diese Fragen ergeben sich aus einem qualifizierten, privaten Sachverständigengutachten