sachverständigen büro rhw

02.2013

Bauteile benötigen, genauso wie alle anderen Gebrauchsgegenstände, Pflege und Wartung.

Bei einigen Bauteilen ist das kulturell und praktisch bedingt unstrittig. Niemand würde nach Zwei Jahren eine verschmutzte Glasscheibe oder den Ausfall der Heizungsanlage durch Verschleißteile als Mangel reklamieren.

Die Kontamination am Fassadensockel durch Schnee, Eis und Tausalz oder die Vermoosung der Fensterbänke an der Fassade werden aber nicht entfernt, sondern die Wasserränder, Schmutz- Schimmel- und Algenfahnen werden beim Handwerker reklamiert. Hier kann der Handwerker durch fachlich-kompetente Beratung und durch die Vereinbarung eines Pflege- und Wartungsvertrags vorbeugen.

 

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