Die nachfolgende Formulierung stellt eine Absicherung dar. Die Juristen streiten ob sie in allen Fällen Sicherheit bietet. Aber besser wie nix! "Die planerische Leistung basiert auf Ihren Angaben oder die Inaugenscheinnahme des Objekts ohne Untersuchungen. Sie stellt keine technische Beratung dar. Objektspezifische Eigenheiten aus dem Untergrund und oder vorhandene Stoffe können abweichende und oder zusätzliche Leistungen erforderlich machen. Für die Vollständigkeit übernimmt der Ersteller keine Haftung."
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