Gutachten

Gutachten

Qualität ist kein Zufall: schnell, schnell = schlecht, schlecht
Sollte es zu Unstimmigkeiten über die  Qualität der geschuldeten Leistung
kommen schafft ein Gutachten die Grundlage für Entscheidungen.

Privat-Gutachten

„Den Namen des Rechtes würde man nicht kennen,
wenn es das Unrecht nicht gäbe.“
Heraklit

Sie sind unzufrieden mit der erbrachten Leistung.
Ein privates Gutachten deckt alle Fehler an der Leistung auf und dokumentiert den Zustand
durch den neutralen Sachverständigen. Nun können sie mit Argumenten und Beträgen in die
Gespräche mit dem Auftragnehmer gehen.

Ihr Rechtsanwalt rät zur Durchsetzung der Ansprüche vor Gericht.  Hierzu benötigt er vor allem
die richtigen technische Argumente für das Beweismittel: „Sachverständigengutachten“.
Hierzu müssen sie gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Fragen formulieren, die der gerichtliche
Sachverständige beantworten soll. Ausforschungsgutachten (Sachverständiger, suche alle Mängel)
sind bei Gericht unzulässig. Eine zulässige Frage kann zum Beispiel folgendermaßen lauten:

Entspricht die Verarbeitung des Wärmedämm-Verbundsystems der DIN 55699 und den allgemein anerkannten Regeln der Technik?

Fazit:
Die richtige Fragestellung hat maßgebliche Auswirkung in einem Gerichtsprozess. Genau diese Fragen ergeben sich aus einem qualifizierten, privaten Sachverständigengutachten.

Gerichts-Gutachten

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Man muss auch mit der Justiz rechnen.“
Dieter Hildebrandt

In meinen Gutachten werden Fachfragen in klarer, verständlicher und übersichtlicher Form
schriftlich beantwortet. Tatsachen, Berechnungen und Ergebnisse werden in gegliederter Form
mit den daraus resultierenden Schlussfolgerungen dargestellt. Die Darstellung der Resultate
erfolgt in der Weise, dass der Fachmann alle Daten und Gedankengänge, auf denen das Gutachten beruht,
nachprüfen kann. Der Laie kann die Ergebnisse logisch nachvollziehen. 
Gutachten werden zeitnah erstellt

Schätzungen und Wertermittlungen von
Immobilien, Grundstücken und Gebäuden

Sie benötigen keine schriftliche Dokumentation sondern lediglich eine objektive Einschätzung des
Wertes zum Beispiel wenn sie die Absicht haben eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen.
Mit einer Wertschätzung als Grundlage für Preisverhandlungen bringen Sie Sicherheit in die
Verhandlungen.

Verkehrswert-Gutachten

Sie benötigen eine schriftliche, objektive Einschätzung des Grundstückes- oder der Immobilie
die vor Gericht oder Behörde Anerkennung findet. Dann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten
als Vollgutachten nach § 194 Baugesetzbuch.

Bausubstanz

Sie wollen eine Immobilie kaufen, sind sich aber über den Zustand nicht sicher?
Ich begutachte und bewerte die Bausubstanz damit Sie nicht „die Katze im Sack“ kaufen.