
Energieberatung – Ihr Gebäude verstehen und Sanierungen sinnvoll planen
Eine energetische Sanierung sollte zum Gebäude, seiner Nutzung und Ihren Zielen passen. Gebäudehülle und Anlagentechnik beeinflussen sich gegenseitig und müssen gemeinsam betrachtet werden.
Als Gebäudeenergieberater (HWK) untersuche ich den vorhandenen Zustand und entwickle darauf abgestimmte Sanierungskonzepte. Ich unterstütze private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Unternehmen dabei, Maßnahmen fachlich und wirtschaftlich einzuordnen.
Bestandsaufnahme und Bewertung
Am Anfang steht die Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz und Anlagentechnik. Je nach Aufgabenstellung berücksichtige ich insbesondere:
Außenwände, Dach, Fenster und Keller
Wärmedämmung, Wärmebrücken und Luftdichtheit
Heizung und Warmwasserbereitung
Lüftung und das Zusammenspiel der technischen Anlagen
Gebäudenutzung und vorhandene Verbrauchsdaten
Daraus ergibt sich eine Grundlage für die Bewertung geeigneter Sanierungsmaßnahmen. Bei Bedarf können ergänzende Messungen und Untersuchungen sinnvoll sein.
Sanierungsmaßnahmen aufeinander abstimmen
Nicht jede Maßnahme ist für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet. Ich vergleiche mögliche Sanierungsvarianten und erläutere deren technische Voraussetzungen, voraussichtliche energetische Auswirkungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Dabei werden auch die Reihenfolge der Maßnahmen und die Schnittstellen zwischen den Gewerken berücksichtigt. So lässt sich beispielsweise die Erneuerung einer Heizungsanlage auf den künftigen Wärmebedarf nach einer Verbesserung der Gebäudehülle abstimmen.
Berechnete Einsparungen beruhen auf bestimmten Annahmen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt zusätzlich unter anderem von Witterung, Nutzung und Betriebsweise der Anlagen ab.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan stellt den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und geeignete Entwicklungsschritte verständlich dar.
Ich erstelle auf das Gebäude abgestimmte Sanierungsfahrpläne und erläutere die vorgeschlagenen Maßnahmen. Dabei können sowohl eine schrittweise Sanierung als auch eine umfassende Modernisierung betrachtet werden.
Der iSFP dient als Orientierung für Ihre Planung. Ob eine Förderung der Beratung oder Vorteile bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen infrage kommen, ist anhand der jeweiligen Förderbedingungen zu prüfen.
Fördermöglichkeiten frühzeitig berücksichtigen
Je nach Vorhaben können Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW sowie ergänzende Landes- oder kommunale Programme infrage kommen.
Im Rahmen der Energieberatung prüfe ich, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich zu den geplanten Maßnahmen passen und welche technischen Anforderungen, Nachweise und Antragsfristen zu berücksichtigen sind.
Förderprogramme und Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben des zuständigen Fördergebers. Über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle; eine Förderung kann nicht zugesichert werden.
Energieausweise richtig einordnen
Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ermöglicht einen überschlägigen Vergleich mit anderen Gebäuden.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Bewertung von Gebäude und Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen. Der Verbrauchsausweis beruht auf erfassten Verbrauchsdaten, die auch durch die Nutzung beeinflusst werden. Welche Ausweisart zulässig oder erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Ein Energieausweis ist keine Garantie für bestimmte Heizkosten. Für die Beurteilung einer konkreten Immobilie oder die Planung einer Sanierung kann eine weitergehende Energieberatung sinnvoll sein.
Von der Planung zur Ausführung
Auf Wunsch unterstütze ich Sie über die Energieberatung hinaus bei der energetischen Fachplanung, Ausschreibung, Vergabe und Baubegleitung.
Im vereinbarten Leistungsumfang prüfe ich die Ausführung, dokumentiere Feststellungen und unterstütze die Abstimmung zwischen Auftraggebern, Planern und ausführenden Fachunternehmen.
Die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), sowie gegebenenfalls maßgebliche Übergangsregelungen werden berücksichtigt.
Besprechen wir Ihr Vorhaben
Sie planen eine energetische Sanierung, wünschen einen individuellen Sanierungsfahrplan oder möchten den energetischen Zustand Ihres Gebäudes beurteilen lassen?
Gerne kläre ich mit Ihnen Ihre Ziele und den passenden Beratungsumfang.
Ralf Heinz Weber
Gebäudeenergieberater (HWK)
Sachverständigenbüro Ralf Heinz Weber
Telefon: 02173 / 20 78 13
E-Mail: info@svrhw.de
