Energieberatung & Baubegleitung (Stand 07/2022)

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Eine energetische Sanierung erfordert eine abgestimmte Planung und eine fachgerechte Ausführung. Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Anschlüsse zwischen einzelnen Bauteilen müssen zusammen betrachtet werden.

Als Gebäudeenergieberater (HWK) unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Meine Leistungen reichen – je nach vereinbartem Auftrag – von der energetischen Fachplanung über die Ausschreibung und Vergabe bis zur Baubegleitung und Unterstützung bei der Abnahme.

Von der Energieberatung zur konkreten Planung

Die Energieberatung bildet eine Grundlage für die Auswahl geeigneter Sanierungsmaßnahmen. In der anschließenden Fachplanung werden die ausgewählten Maßnahmen für die Umsetzung konkretisiert.

Dabei berücksichtige ich insbesondere:

  • den vorhandenen Gebäudezustand und die geplanten Sanierungsziele,

  • die technischen Anforderungen an die einzelnen Maßnahmen,

  • die Schnittstellen zwischen Gebäudehülle und Anlagentechnik,

  • die Reihenfolge der Arbeiten,

  • die für das Vorhaben maßgeblichen gesetzlichen und förderbezogenen Anforderungen.

Ein vorhandener individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann dabei als Orientierung dienen. Er ersetzt jedoch nicht die für die Ausführung erforderliche Detailplanung.

Ausschreibung und Vergabe

Eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung hilft dabei, Angebote zu vergleichen und den vorgesehenen Ausführungsumfang eindeutig festzulegen.

Im vereinbarten Leistungsumfang unterstütze ich Sie bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, der Prüfung und Auswertung von Angeboten sowie der Vergabe der Arbeiten.

Technische Anforderungen und Schnittstellen werden möglichst frühzeitig mit den beteiligten Planern und Fachunternehmen abgestimmt.

Fachliche Begleitung während der Bauausführung

Während der Ausführung kontrolliere ich die Arbeiten zu vereinbarten Bauabschnitten und dokumentiere die dabei getroffenen Feststellungen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Bauteilen und Anschlüssen, die nach weiteren Ausbauarbeiten nur noch eingeschränkt zugänglich sind. Dazu können beispielsweise Dämmarbeiten, Fensteranschlüsse und die Herstellung der Luftdichtheitsebene gehören.

Erkennbare Abweichungen werden angesprochen und erforderliche Nacharbeiten mit den Beteiligten abgestimmt. Die Baubegleitung erfolgt im vereinbarten Umfang; sie umfasst keine lückenlose Überwachung sämtlicher Arbeiten.

Messungen und Bauwerksdiagnostik

Je nach Aufgabenstellung können ergänzende Untersuchungen sinnvoll sein. Dazu gehören beispielsweise Luftdichtheitsmessungen im Differenzdruckverfahren, Thermografie sowie Feuchte- und Raumklimamessungen.

Die Auswahl und der Zeitpunkt richten sich nach dem Untersuchungsziel und dem Bauzustand. Messergebnisse werden im Zusammenhang mit der Konstruktion und den jeweiligen Prüfbedingungen bewertet.

Eine baubegleitende Leckageortung kann helfen, Undichtigkeiten frühzeitig zu erkennen. Sie ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls erforderliche abschließende Luftdichtheitsmessung.

Dokumentation und Unterstützung bei der Abnahme

Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt die Abstimmung zwischen Bauherren, Hausverwaltung, Planern und ausführenden Unternehmen.

Auf Wunsch begleite ich Sie bei der Abnahme. Ich unterstütze bei der fachlichen Beurteilung der ausgeführten Leistungen und bei der Dokumentation erkennbarer Mängel oder noch ausstehender Arbeiten.

Die Feststellungen können als Grundlage für ein Abnahmeprotokoll und die Vereinbarung weiterer Schritte dienen.

Fördermöglichkeiten für Beratung, Fachplanung und Baubegleitung

Je nach Vorhaben können Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW sowie ergänzende regionale Programme infrage kommen.

Die Förderung einer Energieberatung ist von der Förderung der Sanierungsmaßnahmen und der zugehörigen Fachplanung oder Baubegleitung zu unterscheiden. Voraussetzungen, förderfähige Leistungen und Höchstbeträge richten sich nach dem jeweiligen Programm.

Ich prüfe im Rahmen meines Auftrags, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich passen und welche technischen Anforderungen, Nachweise und Antragsfristen zu berücksichtigen sind. Förderfragen sollten frühzeitig vor der Beauftragung und Umsetzung geklärt werden.

Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Förderstelle; eine Förderung kann nicht zugesichert werden.

Leistungsumfang passend zu Ihrem Vorhaben

Sie können einzelne Leistungen oder eine Begleitung über mehrere Projektphasen beauftragen. Umfang, Zuständigkeiten, Kontrolltermine und Dokumentation werden auf Ihre Aufgabenstellung abgestimmt und im Angebot beschrieben.

Dabei werden die für das Vorhaben geltenden Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), gegebenenfalls maßgebliche Übergangsregelungen sowie die einschlägigen technischen Anforderungen berücksichtigt.

Besprechen wir Ihr Vorhaben

Sie planen eine energetische Sanierung und wünschen Unterstützung bei der Fachplanung, Ausschreibung oder Bauausführung?

Gerne kläre ich mit Ihnen Ihre Ziele und den passenden Leistungsumfang.

Ralf Heinz Weber
Gebäudeenergieberater (HWK)
Sachverständigenbüro Ralf Heinz Weber

Telefon: 02173 / 20 78 13
E-Mail: info@svrhw.de